Mietzinssenkung verlangen: so geht es

Die Senkung kommt nicht automatisch. Sie müssen sie schriftlich verlangen – rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist.

✓ Gratis-Prüfung ohne Anmeldung · ✓ Referenzzinssatz 1.25 % (BWO, Stand 1.9.2026) · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

Optional: LIK-Werte selbst eingeben (z. B. aus Vertrag)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ablauf in 4 Schritten

  1. Prüfen: Auf welchem Referenzzinssatz beruht Ihr Mietzins? (Vertrag oder letzte Anpassung, sonst Satz am Datum des Vertragsabschlusses.) Der Rechner oben zeigt Anspruch und Termin.
  2. Herabsetzungsbegehren: schriftlich an die Vermieterschaft, am besten eingeschrieben. Es muss vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen; die Senkung gilt ab dem nächsten Kündigungstermin.
  3. Antwort abwarten: Die Vermieterschaft muss innert 30 Tagen Stellung nehmen (Art. 270a Abs. 2 OR). Verrechnet sie Teuerung oder Kosten, verlangen Sie eine zahlenmässige Aufstellung.
  4. Schlichtungsbehörde: Bei Ablehnung, Teil-Zusage oder keiner Antwort innert 30 Tagen das Gesuch einreichen. Das Verfahren ist kostenlos.

Beispiel: Kündigungsfrist 3 Monate, Termine jedes Monatsende ausser Dezember. Trifft Ihr Brief bis 31.10.2026 ein, gilt die Senkung ab 1.2.2027. Trifft er erst im November ein, ab 1.3.2027.

Das gilt aktuell (Stand 19.10.2026)

PunktRegel / Wert
Hypothekarischer Referenzzinssatz1.25 % seit 02.09.2025 (vorher 1.50 %); am 1.9.2026 unverändert bestätigt (BWO)
Durchschnittszinssatz (Stichtag 30.6.2026)1.31 %; der Referenzzinssatz bleibt bei 1.25 %, bis der Durchschnitt unter 1.13 % sinkt oder über 1.37 % steigt
Nächste Publikation01.12.2026 (2027: 01.03.2027, 01.06.2027, 01.09.2027, 01.12.2027)
Wann besteht ein Senkungsanspruch?Wenn Ihr Mietzins noch auf 1.50 % oder mehr beruht (BWO)
Pro 0.25 ProzentpunkteSenkung −2.91 %, Erhöhung +3 % (Art. 13 Abs. 1 Bst. c VMWG, bei Sätzen unter 5 %)
Teuerunghöchstens 40 % der LIK-Steigerung (Art. 16 VMWG); LIK September 2026: 101.5 Punkte (Dez. 2025 = 100), +1.0 % gegenüber Vorjahr (BFS)
Herabsetzungsbegehrenschriftlich an die Vermieterschaft; Antwort innert 30 Tagen; danach 30 Tage für die Schlichtungsbehörde (Art. 270a Abs. 2 OR). Wirkung auf den nächsten Kündigungstermin.
Mietzinserhöhung anfechteninnert 30 Tagen nach Mitteilung bei der Schlichtungsbehörde (Art. 270b OR). Ohne amtliches Formular, ohne Begründung oder mit Kündigungsdrohung ist sie nichtig (Art. 269d Abs. 2 OR).
Kosten Schlichtungsverfahrenkeine Gerichtskosten (Art. 113 Abs. 2 Bst. c ZPO)
Ausnahmenindexierte und gestaffelte Mietzinse, Umsatzmieten bei Geschäftsräumen; geförderte Wohnungen oft mit besonderer Regelung (BWO)

Quellen: Art. 269d, 270a, 270b, 270e OR; Art. 12a, 13, 16, 19, 20 VMWG; Art. 113, 202 ZPO; BWO: Referenzzinssatz (publiziert 1.9.2026), Entwicklung seit 2008; BFS: LIK September 2026; Pauschalen: Schlichtungsbehörden ZH, LU. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Nettomietzins und Datum der letzten Anpassung eingeben. Der Rechner ermittelt den Referenzzinssatz Ihres Mietzinses aus der BWO-Tabelle, rechnet die Senkung nach Art. 13 VMWG, verrechnet 40 % der Teuerung (LIK, BFS) und optional eine Kostenpauschale – und zeigt, bis wann Ihr Brief eintreffen muss.
  2. Mietzinserhöhung erhalten? Der Rechner prüft Formular, Begründung, Termin und die verlangten Prozente und zeigt die 30-Tage-Frist (Art. 270b OR).
  3. Brief-Paket für CHF 9.90: Herabsetzungsbegehren, Nachfassbrief, Schlichtungsgesuch sowie Anfechtung einer Erhöhung und Begründungs-Begehren – als PDF auf Deutsch oder Französisch.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Senkung verlangen?

Die Senkung wirkt auf den nächstmöglichen Kündigungstermin (Art. 270a Abs. 1 OR). Ihr Brief muss vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Vermieterschaft eintreffen, sonst gilt er erst für den folgenden Termin. Rückwirkend gibt es nichts.

Was, wenn die Vermieterschaft nicht antwortet?

Sie muss innert 30 Tagen Stellung nehmen. Lehnt sie ab, entspricht sie nur teilweise oder antwortet sie nicht fristgemäss, können Sie innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anrufen (Art. 270a Abs. 2 OR).

Kostet die Schlichtungsbehörde etwas?

Nein. In Streitigkeiten aus Miete von Wohn- und Geschäftsräumen werden im Schlichtungsverfahren keine Gerichtskosten gesprochen (Art. 113 Abs. 2 Bst. c ZPO).