Referenzzinssatz: Tabelle und Senkungssätze

Welcher Satz galt bei Ihrem Vertragsabschluss? Und wie viel Prozent Senkung ergibt das heute?

✓ Gratis-Prüfung ohne Anmeldung · ✓ Referenzzinssatz 1.25 % (BWO, Stand 1.9.2026) · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

Optional: LIK-Werte selbst eingeben (z. B. aus Vertrag)

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Entwicklung des Referenzzinssatzes (Änderungen seit 2008)

Gültig abReferenzzinssatz
02.09.20251.25 %
04.03.20251.50 %
02.12.20231.75 %
02.06.20231.50 %
03.03.20201.25 %
02.06.20171.50 %
02.06.20151.75 %
03.09.20132.00 %
02.06.20122.25 %
02.12.20112.50 %
02.12.20102.75 %
02.09.20093.00 %
03.06.20093.25 %
10.09.20083.50 %

Quelle: BWO, Entwicklung Referenzzinssatz und Durchschnittszinssatz (alle Quartalswerte). Vor dem 10.9.2008 galten kantonal unterschiedliche Hypothekarzinssätze.

Senkungssätze auf 1.25 % (Art. 13 VMWG)

Referenzzinssatz Ihres MietzinsesSenkung auf 1.25 %
1.50 %−2.91 %
1.75 %−5.66 %
2.00 %−8.26 %
2.25 %−10.71 %
2.50 %−13.04 %
2.75 %−15.25 %
3.00 %−17.36 %
3.25 %−19.35 %
3.50 %−21.26 %

Formel: Erhöhung 3 % pro 0.25 Punkte; eine Senkung nimmt denselben Anteil zurück: 3n / (100 + 3n). Werte stimmen mit den publizierten Überwälzungssätzen (mietrecht.ch, HEV) überein.

Erhöhungssätze

Steigt der Referenzzinssatz um 0.25 Punkte, darf der Mietzins um höchstens 3 % steigen (bei Sätzen unter 5 %), bei 0.5 Punkten um 6 %, bei 0.75 Punkten um 9 % (Art. 13 Abs. 1 VMWG). Der aktuelle Satz von 1.25 % ist der tiefste Wert seit Einführung 2008.

Quellen: Art. 269d, 270a, 270b, 270e OR; Art. 12a, 13, 16, 19, 20 VMWG; Art. 113, 202 ZPO; BWO: Referenzzinssatz (publiziert 1.9.2026), Entwicklung seit 2008; BFS: LIK September 2026; Pauschalen: Schlichtungsbehörden ZH, LU. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Nettomietzins und Datum der letzten Anpassung eingeben. Der Rechner ermittelt den Referenzzinssatz Ihres Mietzinses aus der BWO-Tabelle, rechnet die Senkung nach Art. 13 VMWG, verrechnet 40 % der Teuerung (LIK, BFS) und optional eine Kostenpauschale – und zeigt, bis wann Ihr Brief eintreffen muss.
  2. Mietzinserhöhung erhalten? Der Rechner prüft Formular, Begründung, Termin und die verlangten Prozente und zeigt die 30-Tage-Frist (Art. 270b OR).
  3. Brief-Paket für CHF 9.90: Herabsetzungsbegehren, Nachfassbrief, Schlichtungsgesuch sowie Anfechtung einer Erhöhung und Begründungs-Begehren – als PDF auf Deutsch oder Französisch.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Referenzzinssatz aktuell?

1.25 %. Er gilt seit dem 02.09.2025 und wurde vom BWO am 1. September 2026 unverändert bestätigt. Die nächste Publikation ist am 01.12.2026.

Habe ich Anspruch auf eine Mietzinssenkung?

Grundsätzlich ja, wenn Ihr Mietzins noch auf einem Referenzzinssatz von 1.50 % oder höher beruht. Den Satz finden Sie im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung. Die Vermieterschaft kann die Teuerung (40 % des LIK) und belegte Kostensteigerungen verrechnen.

Wie viel kann ich sparen?

Pro 0.25 Prozentpunkte Senkung 2.91 % des Nettomietzinses, von 1.75 % auf 1.25 % also 5.66 %, von 2 % auf 1.25 % 8.26 %. Davon gehen allfällige Verrechnungen ab. Der Rechner zeigt beides.